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Samstag
12.10.2013

IT / Telekom / Druck

Bösartige anonyme Kommentare von Nutzern können auf Internetportale zurückfallen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wies eine Klage des estnischen Internet-Nachrichtenportals des Konzerns Delfi AS auf Verletzung der Meinungsfreiheit zurück.

Estnische Gerichte hatten Delfi im Jahr 2008 wegen beleidigender Nutzerkommentare zu einer Geldstrafe von umgerechnet 320 Euro verurteilt. Das Gericht in Strassburg schreibt dazu: «Das Urteil des estnischen Gerichts war gerechtfertigt und die Beschneidung des Rechts auf Meinungsfreiheit in diesem Fall verhältnismässig.»

Strassburg begründete, weshalb das Portal juristisch für die Nutzerkommentare verantwortlich gemacht werden kann: «Die Kommentare waren in hohem Grad beleidigend, das Portal schaffte es nicht zu verhindern, dass sie öffentlich wurden, es profitierte von der Existenz der Kommentare, aber erlaubte ihren Urhebern anonym zu bleiben.»

Konkret ging es um einen Artikel über einen Fährenbetreiber, der seine Routen verändert hatte. Dies führte dazu, dass Eisbrecher für die Routenschiffe die Eröffnung günstigerer Autostrecken über das Eis verzögerten. Unter dem Artikel kam es zu zahlreichen wüsten anonymen Kommentaren, gegen die der angegriffene Fährenbetreiber erfolgreich klagte.