Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verleiht kein «Recht auf Antennen». Daher wurde eine Beschwerde, die Franz Weber gegen das welsche Fernsehen einreichte, abgewiesen. Weber beschuldigte den Sender, nicht über eine Pressekonferenz seiner Organisation Helvetia Nostra berichtet zu haben und bekam von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) Recht. Auf Rekurs der SRG SSR idée suisse hin hob das Bundesgericht den UBI-Entscheid auf, da diese Behörde nur für ausgestrahlte Sendungen zuständig sei und wies die Angelegenheit dem Mediendepartement (UVEK) zu. Dort stellte man nun fest, dass die EMRK keinen Anspruch auf die Verbreitung bestimmter Informationen durch das Fernsehen verleiht, hiess es am Freitag in einer Pressemitteilung. Gemäss UVEK werde durch die EMRK «nicht nur die Meinungsäusserungsfreiheit, sonder auch die nach journalistischen Grundsätzen ausgeübte Programmautonomie der SSR» geschützt. Weber kann den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.
Freitag
21.12.2001