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Donnerstag
03.10.2002

Das Westschweizer Fernsehen TSR hat in einem Beitrag über Vorwürfe des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) gegen Walliser Landwirtschaftsbetriebe die Sorgfaltspflicht verletzt. So entschied die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Der im Dezember 2001 ausgestrahlte «Téléjournal»-Beitrag sei einseitig und tendenziös ausgefallen, schreibt die UBI in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid. Er vermittelte den Eindruck, dass die Vorwürfe des VgT des militanten Tierschützers Erwin Kessler unbegründet gewesen seien und die kritisierten Betriebe die Tierschutzbestimmungen einhalten würden.

Unerwähnt blieb, dass aufgrund der VgT-Kritik die Haltungsbedingungen für die Tiere verbessert worden waren. «Die im vorliegenden Fall relevante chronologische Aufreihung wichtiger Ereignisse fehlte», schreibt die UBI. Dem Publikum sei ein unzureichendes Bild des Sachverhaltes vermittelt worden. Die Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauer konnten sich daher laut UBI keine eigene Meinung über das behandelte Thema bilden. TSR wurde aufgefordert, der UBI innert 60 Tagen Bericht über die getroffenen Vorkehrungen «zur Vermeidung weiterer ähnlicher programmrechtswidriger Ausstrahlungen» zu erstatten.