Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat sich erstmals mit einer Beschwerde gegen einen Beitrag des rätoromanischen Radios befasst. Im ersten romanisch redigierten Entscheid wurde die Eingabe abgewiesen. Kritisiert worden war eine kurze Nachrichtenmeldung von Radio Rumantsch, in der es um die Anzahl der Drogentoten in der Schweiz im vergangenen Jahr ging. Beanstandet wurde der Begriff «Droge», der früher die Bedeutung von Pflanzenheilmitteln hatte, wie die UBI am Donnerstag mitteilte. Die Beschwerde wurde abgelehnt, weil der Begriff auch in der rätoromanischen Sprache einen Bedeutungswandel im Sinne eines Betäubungsmittels erfahren hat. Das Publikum wurde gemäss UBI-Entscheid somit nicht irregeführt.
Donnerstag
29.08.2002