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Freitag
14.11.2003

Die erste Klage eines kranken Rauchers vor einem deutschen Gericht ist abgewiesen worden. Das Landgericht im westfälischen Arnsberg begründete die Abweisung mit fehlenden Erfolgsaussichten. Vom Grundsatz her bezeichneten die Richter die Klage jedoch als gerechtfertigt. Der herzkranke Raucher Wolfgang Heine hatte vom Tabakkonzern Reemtsma insgesamt 213 400 Euro (335 000 Franken) Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Seine Klage gegen Reemtsma begründete der Mann unter anderem damit, dass der Konzern in den Achtzigerjahren wider besseren Wissens nicht vor den Folgen des Rauchens gewarnt habe - obwohl dem Zigarettenhersteller bereits seit 1983 bekannt gewesen sei, dass beim Rauchen der suchterregende Wirkstoff Acetaldehyd freigesetzt werde.