Nun hat auch die Schweiz ihr erstes Urteil in Sachen «illegales Download». Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte zwei Männer wegen Verletzung des Urheberrechtsgesetzes zu Bussen von je 1000 Franken, wie das Gericht eine Meldung der «Mittelland Zeitung» vom Freitag bestätigte. Laut Bernhard Wittweiler, Leiter des Rechtsdienstes der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (Suisa), ist das der erste Schuldspruch für Anbieter illegaler Downloads in der Schweiz. Die Suisa durchsucht das Internet regelmässig nach unerlaubten Angeboten. Noch etwa fünf ähnliche Fälle seien der Suisa derzeit bekannt, so Wittweiler. In rund 20 weiteren Schweizer Verfahren gehe es um den illegalen CD-Handel via Internet. Die in Bremgarten verurteilten Männer müssen mit 10 000 respektive 14 000 Franken für den Schaden und die Rechtskosten geradestehen und die Festplatten ihrer Computer löschen. Wegen Gehilfenschaft sei auch der Hosting-Provider haftbar gemacht worden.
Der Verband der Schweizerischen Tonträger-Fachgeschäfte (VSTF) spürt die Folgen des unerlaubten Musikhandels. Seit 1995 seien die Umsätze um 15% zurückgegangen, sagte Sekretär Beat Thoma. Betroffen ist vor allem die umsatzstarke Pop-Sparte. Downloads vom Internet schadeten dem Schweizer Geschäft mehr als der Handel mit CD-Raubkopien, so Thoma. Fachhandel und Lieferanten litten allerdings auch unter der Preispolitik von Discountern.
Samstag
31.05.2003