Am 28. September muss sich Karl Dall vor dem Zürcher Obergericht verantworten, wie dieser eine «Blick»-Meldung vom Dienstag gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa bestätigte.
Obschon das Bezirksgericht Zürich den deutschen Unterhaltungskünstler im Fall des Vorwurfs der Vergewaltigung und versuchten Nötigung einer Ex-Journalistin aus Solothurn im Dezember 2014 freigesprochen hat, kommt es nun zu einem zweitinstanzlichen Verfahren.
Für den Klein Report war Dall für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Sein Verteidiger Marc Engler sagt aber dem Klein Report: «Es geht Herrn Dall gut und er ist zuversichtlich. Dennoch belastet ihn das Verfahren und der Umstand, dass dieses einzig wegen Frau Stampfli immer noch andauert.»
Die mediale Berichterstattung empfindet Herr Dall als fair: «Dennoch befürchtet er, dass immer etwas hängen bleibt, wenn man als Vergewaltiger beschuldigt wird, egal, wie klar der Freispruch auch sein mag.»