Der Bundesrat hat am Mittwoch den Neuenburger Generalprokurator Pierre Cornu zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt und ihm Ermittlungen zu Indiskretionen in der Bundesverwaltung übertragen. Am 11. Juli 2010 veröffentlichte die Zeitung «Sonntag» Auszüge aus einem vertraulichen Dokument des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). «Es liegt der Verdacht nahe, dass diese vertraulichen Informationen der Zeitung unter Verletzung des Amtsgeheimnisses zugespielt wurden», heisst es in der Mitteilung der Bundeskanzlei in Bern.
Entsprechend erstattete Fedpol am 15. Juli 2010 Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) und gegen den Verfasser des Artikels wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB). Da sich der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung mutmasslich gegen Mitarbeiter der Bundesverwaltung richtet, darf die Bundesanwaltschaft das Verfahren nicht selbst führen. In derart gelagerten Fällen wird ein ausserordentlicher Staatsanwalt als Verfahrensleiter eingesetzt, insbesondere um die Objektivität der Ermittlungen sicherzustellen.
Mittwoch
08.09.2010




