Anas Modamani scheiterte vor kurzem in Würzburg darin, Facebook zu zwingen, persönlichkeitsverletzende Bilder zu suchen und zu löschen. Der syrische Flüchtling hatte im Sommer 2015 ein Selfie mit Angela Merkel gemacht. Rechtsextreme Kreise benutzten dieses Bild später, um mit einer Collage Angela Merkel und ihn mit dem Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz in Verbindung zu bringen.
Den wegweisenden Fall vor dem Landgericht Würzburg kommentiert für den Klein Report Medienexpertin Regula Stämpfli.
Facebooks Anwälte in Würzburg waren gerissen: Sie überzeugten die Richter davon, dass es unmöglich wäre, eine Suchmaschine zu entwickeln, die selbständig verleumderische Bilder löscht. «Märchenstunde» nannte dies Jannis Brühl von der «Süddeutschen». Doch die Würzburger Richter argumentierten vorbehaltlos mit Facebook. Sobald es diese «Wundermaschine» gäbe, hätte der Antrag des Klägers Chancen.
Die Würzburger Richter ignorierten, dass es schon längst eine Software gegen Kinderpornografie im Netz gibt und Facebook durchaus in der Lage wäre, Bilder automatisch zu löschen. So werden regelmässig Nacktfotos gelöscht, während die übelsten rassistischen Hassbotschaften weiterhin stehenbleiben.
Zudem: Damit Persönlichkeitsverletzungen, Verleumdungen und Falscheinträge bei Wikipedia geahndet werden können, braucht es keine «Wundermaschine». Es würde reichen, wenn Facebook genügend Ansprechpartner anstellen würde, die einen Löschantrag sofort behandeln. Wie bei einem Medienunternehmen muss Facebook Kontaktstellen – bei Zeitungen sind dies die Redaktionen – bereitstellen, die schnell und einwandfrei auf Beschwerden reagieren. Es ist nicht einzusehen, weshalb dies nicht schon längst geschehen ist.
Facebook ist eines der grössten Medienunternehmen, dessen Strategie darin besteht, keines zu sein. Was dies nicht nur im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte, sondern auch für die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bedeutet, ist den meisten Politikern, Gesetzgebern und Richtern nicht klar – oder eventuell sogar egal?