Der Content-Streit zwischen der Austria Presse Agentur (APA) und dem Internet-Dienst «pressetext.austria» (pte) geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat als Rekursgericht jetzt dem APA-Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Erstgerichtes stattgegeben und die Rechtssache an das Handelsgericht Wien zurückverwiesen. Die von pte vorgebrachte Argumentation, wonach die APA nicht «aktivlegitimiert» sei, wurde vom OLG nicht akzeptiert. Klageberechtigt sei nicht nur der Urheber bzw. Rechtsinhaber. Auch ein Mitbewerber könne gemäss Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Urheberrechtsverletzungen geltend machen, wenn jemand durch rechtswidriges Verhalten einen Wettbewerbsvorteil erlange. Die APA hatte gegen pte rechtliche Schritte wegen systematischer Verletzung des Urheberrechts und Wettbewerbsgesetzes eingeleitet. Mehr dazu:
Urheber- und Wettbewerbsrecht gelten auch im Internet
Content-Piraterie: Internet rechtsfreier Raum?
Urheberrecht: Internet kein rechtsfreier Raum
Montag
26.02.2001