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Mittwoch
11.05.2016

Medien / Publizistik

Recep Tayyip Erdogan ist am Kölner Landgericht abgeblitzt. Er hatte eine einstweillige Verfügung gegen Mathias Döpfner verlangt, weil der Springer-Chef Jan Böhmermann Rückendeckung gegeben hatte. 

Erdogan wollte verhindern, dass Döpfners Bekenntnis zum ZDF-Satiriker, mit dem er sich in der «Welt» hinter das Schmähgedicht gestellt hatte, weiter die Runde macht. Die Kölner Richter wogen Döpfners Recht auf freie Meinungsäusserung und Erdogans Persönlichkeitsrecht gegeneinander ab und kamen zum Schluss, dass die Äusserung des Springer-Managers im Rahmen einer strittigen öffentlichen Diskussionskultur zulässig sei.

Auch der Umstand, dass Böhmermanns Schmähungen möglicherweise rechtswidrig sind, reiche nicht aus, um Döpfner zum Schweigen anzuhalten. Dies, weil Döpfner die umstrittenen Formulierungen nicht selbst in den Mund, sondern nur darauf Bezug nahm, so die Argumentation des Gerichts.

Zur Frage, ob Böhmermanns scharfzüngige Satire, die den türkischen Präsidenten unter der Gürtellinie traf, gegen deutsches Recht verstossen hat oder nicht, ist mit dem jüngsten Urteil des Kölner Landgerichts indessen noch nicht ausgesagt.