Böse Schlappe für den türkischen Präsidenten: Auch in zweiter Instanz hat Recep Tayyip Erdogan keine gerichtlichen Schritte gegen Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner durchsetzen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts Köln, das den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner abgelehnt hatte. «Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben», betonte das Oberlandesgericht in einer Medienmitteilung.
Erdogan könne höchstens noch Verfassungsbeschwerde einlegen. In dem Fall geht es um Döpfners öffentliche Unterstützung für den TV-Satiriker Jan Böhmermann in der «Welt am Sonntag», der Ende März in seiner Sendung ein «Schmähkritik» überschriebenes Gedicht über Erdogan vorgetragen hatte. Der türkische Präsident ging daraufhin zunächst rechtlich gegen Böhmermann, dann auch gegen den Springer-Chef vor.
Wie schon das Landgericht kam schliesslich auch das Oberlandesgericht zu dem Schluss, dass Döpfners Äusserungen durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt seien.
Döpfner hatte in einem offenen Brief geschrieben: «Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschliessen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.»