Der TV-Moderator Jan Böhmermann hat im Rechtsstreit mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan einen Dämpfer erhalten: Wie der deutsche Bundesgerichtshof mitteilte, werde sich das Gericht nicht mit Böhmermanns Einspruch befassen.
Damit bleiben grosse Teile des «Schmähgedichts» vom 31. März 2016 weiterhin verboten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stimmte mit seinem Entscheid dem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts zu, das im Mai 2018 festgehalten hatte, dass die meisten Verse des umstrittenen Gedichts rechtswidrig seien, weil sie vor allem auf die «personale Würde» des türkischen Präsidenten zielten.
Auch deshalb liess der BGH eine von Böhmermanns Anwälten geforderte Revision des Urteils nicht zu. Laut Gericht ist der Sachverhalt im Rahmen etablierter Rechtsprechung abgedeckt und bedarf keiner weiteren Behandlung.
Damit bleibt Böhmermann als letzte Instanz das Bundesverfassungsgericht. Schon 2018 hatte Böhmermanns Anwalt, Christian Schertz, angekündigt, falls nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.