Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann (35) gescheitert. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies sie nach Mitteilung vom Freitag als unbegründet zurück.
Der TV-Satiriker und Grimme-Preisträger Jan Böhmermann hatte sein Gedicht «Schmähkritik» Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen.
Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei.
Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein, weil strafbare Handlungen «nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen» seien.
So lasse sich etwa ein Vorsatz nicht mit dem «erforderlichen Mass an Gewissheit» feststellen. Böhmermann selbst hatte sich erleichtert gezeigt. Erdogan stehe jetzt noch ein Klageerzwingungsverfahren offen.
Zuvor war sowohl bei der Staatsanwaltschaft Mainz wie auch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz eine Beschwerde eingegangen, teilte die zuständige leitende Oberstaatsanwältin mitteilt. Die Beschwerde sei durch den Rechtsanwalt des türkischen Präsidenten in dessen Namen erhoben worden.
Erdogan wirft dem Moderator vor, ihn mit einem in Vulgärsprache gehaltenen sogenannten Schmähgedicht beleidigt zu haben. Erdogan berief sich auf Paragraf 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt.
Die dazu notwendige Ermächtigung der Bundesregierung hatte Kanzlerin Angela Merkel der Staatsanwaltschaft gegeben. Die grosse Koalition will den Paragrafen aber abschaffen.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte die Beschwerde scharf kritisiert. «Der türkische Präsident ist nicht nur ein praktizierender Feind der Pressefreiheit, sondern auch noch ein schlechter Verlierer», hatte der Bundesvorsitzende Frank Überall gesagt.