Hat er es diesmal übertrieben? Vor rund einer Woche zog Satiriker Jan Böhmermann in einem Gedicht in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» böse über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan her. Das ZDF löschte den Beitrag einen Tag später und selbst Angela Merkel kritisierte den literarischen Erguss in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu und bezeichnete ihn als «bewusst verletzend».
Es schien also, als hätte der Komiker genau das erreicht, was er wollte. Politik und Öffentlichkeit redete über den Beitrag, in dem er Erdogan als «Ziegenficker» und «Unterdrücker von Minderheiten» bezeichnete. Dem angespannten Verhältnis zwischen der Türkei und Deutschland half der Beitrag jedenfalls nicht.
Ob dies den notorischen Provokateur stört, darf bezweifelt werden. Was ihm jedoch durchaus den Schlaf rauben dürfte, ist die Tatsache, dass er sich mit seinem Schmähgedicht «höchstwahrscheinlich» strafbar gemacht hat, wie der «Tagesspiegel» am Mittwoch schreibt.
Zu diesem Schluss sei das Auswärtige Amt in einer internen juristischen Prüfung gekommen, schreibt die Zeitung. Diese kurzfristige Prüfung sei am letzten Sonntag in einer Krisensitzung im Ministerium vorgestellt worden und sei eine Reaktion auf den «erheblichen Unmut» gewesen, den die Erdogan-Kritik in der türkischen Regierung ausgelöst habe.
Das Amt berichtet weiter, dass die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes in Deutschland nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann, wenn die Beleidigung in «verleumderischer Absicht» erfolge, sogar mit bis zu fünf Jahren.
Voraussetzung für ein Strafverfahren sei jedoch ein offizieller Antrag der türkischen Botschaft beim Auswärtigen Amt. Nach Angaben des «Spiegels» hat die Staatsanwaltschaft Mainz strafrechtliche Ermittlungen gegen Jan Böhmermann eingeleitet. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten eingeleitet worden.