Der Ombudsmann der Radio- und Fernsehveranstalter hat die Beanstandung von Tele-Säntis-Initiant Günter Heuberger gegen Tele Ostschweiz (TVO) zurückgewiesen. Die Berichterstattung von Tele Ostschweiz zur Fernsehkonzession sei sachgerecht gewesen, programmliche Bestimmungen seien keine verletzt worden, so der Ombudsmann, wie Tele Ostschweiz am Mittwoch berichtet.
Schon das Bezirksgericht Winterthur hatte im Januar eine Klage Heubergers wegen unlauterem Wettbewerb im selben Zusammenhang abgewiesen.
Mittwoch
10.03.2010



