Die Mobilfunkantenne (Natel Basisstation GSM) der Swisscom in der Berner Gemeinde Dotzigen kann gebaut werden. Das Gericht hat die Beschwerde von zehn Anwohnern abgewiesen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die für Mobilfunkanlagen massgebende Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Stahlung (NISV) weder lückenhaft sei, noch dem Umweltschutzgesetz (USG) widerspreche. (SDA)
Mittwoch
06.09.2000