Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich korrekt von einem leitenden Angestellten getrennt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde per Ende Mai 2014 aufgelöst. Gegen ihn läuft eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Informatikprojekt Insieme. Der Mann legte Beschwerde gegen die Kündigung ein. Diese sei nicht zulässig, solange das Strafverfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen sei.
Sofern die Entlassung ausschliesslich mit der Straftat begründet wird, sei diese tatsächlich nicht gerechtfertigt, so das Gericht. Allerdings kann ein Unternehmen in einem solchen Fall einem Mitarbeiter kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
Zum Beispiel könne die Gefahr bestehen, dass das Funktionieren der Verwaltung verunmöglicht werde oder sich eine Medienkampagne negativ auf den Ruf der Verwaltung auswirke.
Dem ehemaligen leitenden Angestellten des Informatikprojekts Insieme wird vorgeworfen, dass er bei der Vergabe von Aufträgen bewusst WTO-Vorgaben missachtet habe. Der ehemalige Verwaltungskadermann unterhielt persönliche Beziehungen zu zwei Firmen, denen Aufträge für das Informatikprojekt vergeben worden waren.
Das Projekt Insieme hätte veraltete Steuersoftware ablösen sollen. Es wurde Ende September 2012 von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf gestoppt, nachdem es in zwölf Jahren Kosten im Umfang von 116 Millionen Franken verursacht hatte.
Der am Freitag veröffentlichte Schlussbericht zum Scheitern des Millionenprojektes zeigt, dass Mängel in der Führung und Aufsicht zum Debakel geführt haben. Die Hauptverantwortung trage die Eidgenössische Steuerverwaltung, unter deren Leitung das Projekt geführt worden war. Sie habe das Projekt nicht genügend beaufsichtigt und sich über Vorschriften und Vorgaben hinweggesetzt.
Aber auch das Eidgenössische Finanzdepartement und der Bundesrat werden in dem Bericht als Mitverantwortliche kritisiert.