Der Wettbewerb bei den Telefon-Hausanschlüssen soll politisch abgesichert werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Parlament eine Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) zugeleitet. Auf den 1. April hatte der Bundesrat auf dem Verordnungsweg den direkten Zugang der Konkurrenten zu den Anschlüssen der vom Bund kontrollierten Swisscom zu den Haushalten ermöglicht. Er will diese Marktöffnung nun auf eine solide Grundlage stellen und damit eine Forderung der Fachkommissionen des Parlaments erfüllen. Die Swisscom hat das Monopol auf dem Kupferkabelnetz, das die Steckdosen von 4 Millionen Haushalten und Firmen mit den Ortszentralen verbindet. Jeder Telefon- und Internetbenützer zahlt dafür monatlich mindestens 25.25 Franken, auch wenn er bei den konkurrierenden Marktneulingen abonniert ist.
Die so genannte letzte Meile ist von den früheren PTT erbaut worden und gehört der Swisscom. Künftig soll die Swisscom zwar Eigentümerin der Leitungen bleiben, diese aber den Mitbewerbern zu kostendeckenden Preisen zur Verfügung stellen müssen. Bisher spielte der Wettbewerb noch nicht, da sich die Swisscom gegen diese «Enteignung» wehrt. Sollte das neue Parlament gut arbeiten, könnte die Entbündelung der letzten Meile auf das Jahr 2005 in Kraft treten, sagte Kommunikationsminister Moritz Leuenberger vor den Bundeshausmedien. Der 1998 geöffnete Fernmeldemarkt habe zu einer Senkung der Preise und einem reicheren Angebot für die Konsumentinnen und Konsumenten geführt.
Der Gesetzesentwurf orientiert sich weitgehend am Rechtsrahmen der EU. Der Zugang zum Telekommunikationsmarkt soll nicht mehr von einer staatlichen Bewilligung abhängen. Eine Anmeldung beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) soll genügen. Alle Anbieter sollen aber weiterhin der Aufsicht des Bundesamtes unterstehen. Die Anbieter sollen die Zugangsvereinbarungen zu den Rest- oder Mobilfunknetzen unter sich aushandeln. Die Kommunikationskommission (ComCom) wird nur noch bei Uneinigkeit der Parteien und nach einem Gutachten der Wettbewerbskommission intervenieren. Das neue FMG befasst sich auch mit Konsumenten- und Datenschutz. So sieht es die Schaffung einer Schlichtungsstelle vor, um Streitigkeiten zwischen Kundschaft und Anbietern von Fernmelde- und Mehrwertdiensten einfach und rasch beizulegen.
Schliesslich soll auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt werden. Unverlangt gesendete Massenwerbung (Spamming) soll verboten werden. Diese Werbung nehme weltweit rasant zu, ohne dass dies von den Enpfängern verhindert werden könne, heisst es in der bundesrätlichen Botschaft. Das Spamming-Verbot sei notwendig, weil sonst Kommunikationsmittel wie zum Beispiel E-Mail vollständig unbrauchbar werden könnten. Massenwerbung muss laut Entwurf eine Einwilligung der Kundschaft voraussetzen, einen korrekten Absender und einen Hinweis auf die Ablehnungsmöglichkeit enthalten.
Mittwoch
12.11.2003