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Donnerstag
25.12.2014

Medien / Publizistik

Verein-Offentlichkeitsgestz-Klein-Report

Der Eidgenössische Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) korrigierte im vergangenen Jahr in 93 Prozent der Fälle einen an Journalisten gerichteten abschlägigen Einsichtsbescheid ganz oder teilweise.

Dies ergab eine Auswertung der im Jahr 2014 vom Edöb erlassenen Empfehlungen des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Gleich fünfmal schritt die Transparenz-Schlichtungsstelle beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi ein, wies dieses zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte es zur Einhaltung des Öffentlichkeitsgesetzes. Je dreimal griff der Edöb beim Nachrichtendienst, der ETH und dem ETH-Rat ein, je zweimal beim Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Migration und der Kommission für Technologie und Innovation.

«Dass sich ein Amtschef pauschal und willkürlich gegen eine Einsicht wehrt, ist ein Indiz dafür, dass Einsichtsgesuche bei einigen Verwaltungsstellen als brisantes Polit-Geschäft gelten und nicht wertfrei gemäss der geltenden Rechtspraxis behandelt werden», so Martin Stoll, Präsident von Öffentlichkeitsgesetz.ch.

Eine Schwierigkeit seien gerade für Medienschaffende die nach wie vor langen Bearbeitungszeiten der Schlichtungsanträge. Statt nach einem Monat - wie gesetzlich vorgesehen - würden Medienschaffende und Bürger laut der Auswertung 2014 erst nach durchschnittlich 15 Monaten einen Schlichtungsentscheid bekommen.

Von den 44 eingereichten Schlichtungsersuchen stammten laut der Auswertung 26 von Journalisten, 13 von Privatpersonen und fünf von Interessenvertretern.