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Mittwoch
16.12.2015

Medien / Publizistik

Das Zürcher Verwaltungsgericht verknurrte die Uni Zürich dazu, Christoph Mörgeli wegen unrechtmässiger Kündigung 17 Monatslöhne nachzuzahlen: Fünf davon sind eine Entschädigung und zwölf eine Abfindung für den entlassenen Leiter des Medizinhistorischen Museums und abgewählten SVP-Nationalrat.

Laut Verwaltungsgericht hatte die Uni als Arbeitgeberin im September 2012 mehrere Fehler begangen: Die Kündigung sei vom Rektor ausgesprochen worden, der dafür gar nicht zuständig war. Dann habe die Uni eine Anhörung versprochen, doch gleichentags in einer Medienmitteilung verbreitet, eine Rückkehr Mörgelis an seinen Arbeitsplatz sei undenkbar. Sie habe es verpasst, Mörgeli im Umgang mit der öffentlichen Kritik zu unterstützen, und mehrfach sei ihm von seinen Chefs das Gespräch verweigert worden.

In Anbetracht dieser Umstände seien Mörgelis öffentliche Äusserungen weitgehend vertretbar und kein Kündigungsgrund. Kurz: Das Gericht erachtet die Uni als «wesentlich mitverantwortlich» für den Vertrauensverlust zwischen dem Professor und der Lehranstalt.

Zu Mörgelis Leistungsmängeln hält das Gericht fest, dass die Uni diese nicht als Kündigungsgrund aufführen darf, wenn sie ihm in der Mitarbeiterbeurteilung ausdrücklich eine Bewährungsfrist zugesichert hat, falls er die vorgegebenen Ziele nicht erreiche.

Dass der Medizinhistoriker nun an die Uni zurückkehren kann, schliesst das Gericht jedoch aus: Mörgeli habe trotz dieses Urteils «keinen Anspruch auf Wiederanstellung». Den Bruttolohn für seinen 80-Prozent-Job hatte Mörgeli übrigens in seiner «Weltwoche»-Kolumne einst mit 6797 Franken 70 beziffert.