Die EM.TV-Gründer Thomas und Florian müssen nicht in den Knast: Im spektakulären Prozess gegen die einstigen Börsenlieblinge geht das Gericht nach fast fünfmonatiger Verhandlungsdauer nur noch von einer Ordnungswidrigkeit und nicht von der Straftat Kursbetrug aus. Einen entsprechenden Beschluss verkündete Richterin Huberta Knöringer vor dem Münchner Landgericht. Damit droht den Gründern des Medienunternehmens EM.TV maximal eine Geldbusse. Die Brüder verfolgten die Wende in ihrem Prozess mit sichtlicher Erleichterung.
Der Vorwurf überhöhter Gewinnprognosen für das Jahr 2000 soll nach dem Willen von Staatsanwalt Peter Noll ganz eingestellt werden. Damit wirft er den Angeklagten nur noch vor, den Kurs der Aktie durch eine falsche Ad-Hoc-Mitteilung beeinflusst zu haben. Nach dem Beschluss der Richter, dies maximal als Ordnungswidrigkeit zu werten, wird der Prozess laut der Nachrichtenagentur dpa voraussichtlich schnell zu Ende gehen. Die Plädoyers sollen nach dem Willen von Knöringer bereits am 7. April verkündet werden, das Urteil möglicherweise eine Woche später. Während Tausende von Aktionären durch den dramatischen Verfall der EM.TV-Aktie von fast 100 Euro auf weniger als einen Euro ein Vermögen verloren haben, sind die Haffa-Brüder mit ihrem einst als Vorzeigeunternehmen gefeierten Neue-Markt-Unternehmen zu Multimillionären geworden.
Montag
24.03.2003