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Montag
09.12.2002

Der Bundesrat will den Konsumentenschutz bei Online-Einkäufen, ebenso beim gewöhnlichen Kaufvertrag, ausbauen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine Botschaft zum Gesetz auszuarbeiten. Das Ziel des im letzten Jahr in die Vernehmlassung geschickten Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr besteht darin, das Obligationenrecht und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb an die Anforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs anzupassen. Einig war man sich in der Vernehmlassung, dass der elektronische Geschäftsverkehr nur dann eine Zukunft hat, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten Vertrauen in diese neue Form von Kommunikation haben. Umstritten bleibt, welche Rolle der Gesetzgeber beim Aufbau und Schutz dieses Vertrauens spielen soll. Im Rahmen des autonomen Nachvollzugs zum EU-Recht biete sich die Chance, den schweizerischen Konsumentenschutz mass- und sinnvoll auszubauen, schreibt das EJPD. Die Revision des Obligationenrechts werde sich strikt auf jene Punkte beschränken, die für eine Verbesserung des schweizerischen Konsumentenschutzrechts nötig seien.