Nach dem Antrag des Bundesrates soll die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden, wenn sie von einem beglaubigten Zertifizierungsdienst anerkannt wird. Die Rechtskommission des Nationalrates hat den bundesrätlichen Gesetzesentwurf oppositionslos, aber mit vielen Enthaltungen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch schreiben.
Im Zentrum der Beratungen habe die Vermeidung von Missbräuchen gestanden. Um Transparenz herzustellen, beantragt die Kommission, dass nur natürliche, nicht aber juristische Personen sich ein qualifiziertes Zertifikat ausstellen lassen können. Strafbestimmungen sollen sicherstellen, dass die Anbieter von Anerkennungsdiensten gesetzeskonform vorgehen.
Mittwoch
02.04.2003