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Mittwoch
26.02.2003

Bei der Lieferung elektronischer Informationen handelt es sich nicht um eine Lieferung wie bei den Druckerzeugnissen, sondern um eine Dienstleistung. Dies hält der Bundesrat in seinen Antworten auf ein Postulat von Ständerätin Michèle Berger (FDP/NE) und eine Motion von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) fest. Eine Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 2,4 Prozent auf elektronische Informationen im Bereich der Wissenschaft, Forschung und Bildung lehnt der Bundesrat daher ab. Gegen das Begehren spreche auch der Grundsatz der Erhebungswirtschaftlichkeit, wonach die Mehrwertsteuer nicht komplizierter ausgestaltet werden soll.