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Freitag
30.05.2014

IT / Telekom / Druck

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement will in den nächsten sieben Jahren 91 Millionen Franken für die Fernmeldeüberwachung ausgeben. Bis im Herbst soll ein erläuternder Bericht vorgelegt und dem Parlament ein Verpflichtungskredit zur Genehmigung unterbreitet werden, teilte das Departement mit.

Die Investitionen entfallen zu einem Teil auf das Projekt für ein Verarbeitungssystem beim Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF), das neu gestartet wurde. Das Basissystem beim Dienst ÜPF stehe derzeit vor der Testphase und solle nach aktueller Planung in der ersten Hälfte des Jahres 2015 in Betrieb gehen, heisst es beim Justizdepartement.

Das System sei eine Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden zur Klärung von schweren Verbrechen nach richterlicher Genehmigung den Post- und Fernmeldeverkehr auswerten und in Notfällen Personen suchen können.

Das EJPD sieht noch weiteren Investitionsbedarf. So sollen andere Teile der Systeme beim Dienst ÜPF aufgrund ihres Alters ersetzt und wegen des laufend wachsenden Angebots der Fernmeldedienstanbieter erweitert und leistungsfähiger gemacht werden, damit die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden erfüllt werden können.

Das Departement rechnet zudem mit weiteren Investitionen, da die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) dem Dienst ÜPF neue Aufgaben bringen könnte. Weiter sieht das EJPD durch die Umstellung bei den Systemen beim Dienst ÜPF Investitionsbedarf bei den polizeilichen Informationssystemen des Bundes beim Bundesamt für Polizei (Fedpol).

Von den benötigten Investitionen in der Höhe von 91 Millionen Franken kann das Departement rund 21 Millionen aus bestehenden Mitteln selbst finanzieren. Über den Finanzierungsbedarf von 70 Millionen für die Jahre 2016 bis 2021 wird das Parlament entscheiden müssen.