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Montag
13.01.2003

Der frühere US-Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat soll sich wegen des umstrittenen Umschlags seines Buches vor der Zürcher Justiz verantworten. Der Zürcher Anwalt Werner Stauffacher hat Klage eingereicht - wegen Verstosses gegen das Wappengesetz. Er erachte die Klage als «Bürgerpflicht», bestätigte der Wirtschaftsanwalt die Meldung der «NZZ am Sonntag» über die Einreichung der Klage bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Der Buchdeckel, der das Schweizer Kreuz mit einem aus Goldbarren gefertigten Hakenkreuz in Verbindung bringt, sei ein «schwerwiegender Vorwurf» und stelle eine «Geschichtsfälschung» dar. Ziel der Klage seien eine Beschlagnahmung des Buches vor dem Erscheinen in der Schweiz, die Verhängung einer Busse gegen Eizenstat und ein allfälliger Schadenersatz.

Er habe die Klage in seinem eigenen Namen und nicht im Namen irgendwelcher Mandanten eingereicht, sagte Stauffacher, der sich wundert, dass der Bund, der die rechtliche Lage geprüft hatte, nicht auf diese Idee gekommen sei. Laut Stauffacher bietet für eine Klage in der Schweiz das «Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen» eine gute Handhabe, um gegen das Buch vorzugehen. Das Gesetz von 1931 verbiete die Verwendung des Schweizer Wappens, falls dies «gegen die guten Sitten verstösst». Dabei handle es sich um ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen abgeklärt werden müsse, betont Stauffacher. Für Verstösse gegen das Wappengesetz sind eine Busse bis zu 5000 Franken oder Haft bis zu zwei Monaten vorgesehen. Direkt zuständig in erster Instanz für Verstösse gegen das Wappengesetz ist das Zürcher Statthalteramt. Stauffacher hofft im Zusammenhang mit seiner Klage, dass Eizenstat von der Justiz befragt werden kann, falls er, wie geplant, in rund zwei Wochen an das World Economic Forum (WEF) nach Davos kommt. Alles über die Eizenstat-Affäre im Archiv