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Donnerstag
13.11.2025

IT / Telekom / Druck

Sunrise muss tief in die Tache greifen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Telekomanbieters gegen eine Wettbewerbsstrafe von 29,1 Millionen Franken abgewiesen. 

Damit wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Die Sanktion betrifft das wettbewerbswidrige Verhalten der früheren UPC Schweiz, die 2020 von Sunrise geschluckt worden ist.

Die damalige UPC hatte 2016 die exklusiven Übertragungsrechte für Spiele der beiden höchsten Eishockeyligen erworben und ab der Saison 2017/18 Swisscom keine Offerten für deren TV-Plattformen gemacht. 

Laut dem vom Bundesgericht am Donnerstag veröffentlichten Urteil missbrauchte UPC damit ihre marktbeherrschende Stellung im Markt für Eishockey-Übertragungen.

Damit bleibt die von der Wettbewerbskommission (Weko) 2019 verhängte Busse bestehen. Sunrise muss blechen.