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Freitag
05.10.2018

Medien / Publizistik

Das Berliner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Aussagen von Jörg Pfuhl, Geschäftsführer der Holtzbrinck Buchverlage, zu denen auch Rowohlt gehört, erlassen.

Nach der Entlassung der verlegerischen Geschäftsführerin von Rowohlt, Barbara Laugwitz, hatte Pfuhl unter anderem im «Spiegel» behauptet, es habe von Seiten des Verlages keine Kontaktsperre zu Mitarbeitern und Autoren des Hauses gegeben, wie auf Spiegel Online zu lesen ist.

Diese Aussagen darf Pfuhl unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250`000 Euro nicht wiederholen. Unter anderem gehe es um Sätze, mit denen das Hamburger Nachrichtenmagazin Pfuhl zitiert: «Dass Barbara Laugwitz sich zu den Vorgängen nicht äussern darf, scheint mir ein Missverständnis zu sein. Wir hatten eine Vertraulichkeitsvereinbarung, bis die Pressemitteilung herausging. Das ist ja nicht ungewöhnlich bei so einer Personalie. Aber am Tag der Verkündung ist das ausgelaufen.»

Die Berliner Kanzlei von Barbara Laugwitz betont, ihre Mandantin habe sich an eine Sperre gehalten, die Pfuhl ausdrücklich in einer E-Mail verhängt habe. Nach dessen öffentlicher Behauptung, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe, sah sich Laugwitz dem Statement zufolge gezwungen zu handeln, um ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den Autoren des Verlags wiederherzustellen.

Pfuhl hatte Ende August bekannt gegeben, dass Florian Illies zum neuen Jahr Rowohlt-Verleger werden soll. Illies sei «ein seltener Glücksfall für Rowohlt», erklärte er in einer Pressemitteilung.