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Mittwoch
15.10.2003

Die Auslieferung von Büchern verbieten macht nach der Einstweiligen Verfügung gegen Dieter Bohlens neustes Buch offenbar Schule. Dieser Tage wurden gleich zwei weitere Bücher verboten: Der Liebesroman «Esra» des Schriftstellers Maxim Biller und «Die Marke ICH» der Autoren Conrad Seidl und Werner Beutelmeyer. Allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen: «Esra», bereits überarbeitet, darf auch in einer entschärften Fassung nicht erscheinen, wie das Landgericht München I in einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung verfügt. Auch die neue Fassung, in der Passagen herausgenommen wurden, verletzt nach Ansicht des Gerichts die Persönlichkeitsrechte von Billers Exfreundin und deren Mutter, weil die Frauen weiterhin als Figuren des Romans erkennbar blieben. Die Frauen hatten bereits Einstweilige Verfügungen erwirkt und bekamen nun auch im Hauptsacheverfahren Recht. Kritiker sehen durch die Entscheidungen der Jusitz die Freiheit der Kunst tangiert.

Zum anderen hat das Handelsgericht Wien per Einstweiliger Verfügung die Verwendung des Buchtitels «Die Marke ICH» untersagt. Die Klage wurde von Manfred Greisinger eingebracht, der das Buch «Ihr ICH als unverwechselbare MARKE» in seiner Edition Stoareich herausgegeben hat. Nach rechtlicher Beurteilung durch das Handelsgericht Wien liegt hier unzweifelhaft eine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes, nämlich des wettbewerbsrechtlichen Titelschutzes vor, da durch die Verwendung des Titels «Marke ICH» in einer «grundsätzlichen verwechslungsfähigen Art und Weise» in den Titel «Ihr ICH als unverwechselbare MARKE» eingegriffen wird.