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Dienstag
22.09.2009

Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde nicht eingetreten, die sich gegen die «Riehener Zeitung» gerichtet hatte. Der Beschwerdeführer hatte der Zeitung vorgeworfen, ein «reines Propagandablatt der Gemeindebehörden» zu sein. So berichte die Zeitung «überhaupt nicht oder höchst einseitig» über ein von den Gemeindebehörden favorisiertes Tiefgaragenprojekt, gegen welches das Referendum ergriffen worden sei. Stossend sei in diesem Zusammenhang zudem, dass die Zeitung mit Steuergeldern subventioniert werde, was jedoch kaum bekannt sei.

Die Beschwerde vom 1. Juni 2009 enthielt keine nähere Begründung und ging auch nicht auf einzelne Berichte der Zeitung ein. Der Presserat forderte die Beschwerdeführerin auf, bis Ende Juli eine den Anforderungen genügende Beschwerde nachzureichen. Darauf verzichtete diese jedoch.

Der Presserat trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Er hält in seiner Stellungnahme fest, dass «eine einseitige, parteiergreifende Berichterstattung nicht von vornherein gegen die Berufsethik» verstosse. Bereits vor Einreichung der Beschwerde sei die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen worden, dass «die Abbildung von Meinungspluralität insbesondere dann besonders wünschenswert ist, wenn ein Medium in seinem Verbreitungsgebiet eine Vormachtstellung hat». Geschehe dies nicht, so verstosse es trotzdem nicht a priori gegen die Berufsethik, «wenn eine Zeitung nicht alle Standpunkte gleich gewichtet, sondern beispielsweise in erster Linie den Standpunkt der Behörden oder einer Partei wiedergibt».

Über das umstrittene Tiefgaragenprojekt - das in der Zwischenzeit von den Stimmbürgern klar abgelehnt worden ist - habe die «Riehener Zeitung» bis zur Abstimmung jedoch mehrfach berichtet. Nebst den positiven Stimmen seien dabei auch kritische und ablehnende Voten wiedergegeben worden, hält der Presserat fest. Auch seien kritische Leserbriefe zum Thema publiziert worden.

Im Zusammenhang mit der beanstandeten Subventionierung der Zeitung stellte der Presserat fest, dass die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der «Riehener Zeitung» für den Steuerzahler durchaus transparent sei, da die Antwort auf eine entsprechende Interpellation im Gemeinderat auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet sei.

Der genaue Wortlaut der Stellungnahme des Presserats kann nachgelesen werden auf http://www.presserat.ch/25270.htm