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Donnerstag
12.02.2015

Werbung

EHC-Biel-Anwalt-Bundesgericht-Klein-Report

Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Verwarnung der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern gegen einen Bieler Anwalt bestätigt, der während Eishockeyspielen Werbung für seine Kanzlei auf einer Anzeigetafel einblenden liess.

In der Saison 2012/2013 machte der selbständige Anwalt bei den Heimspielen des EHC Biel auf folgende Art und Weise auf sich aufmerksam: Der Stadionsprecher kündigte die Spielerstrafen jeweils mit der Ansage an: «Strafe - Pénalité presented by». Das Bundesgericht folgt dem Entscheid der Berner Anwaltsaufsichtsbehörde, die solche Werbung als «nicht für zulässig» erachtet, wie das Lausanner Gericht bekanntgab.

Die Werbung des Anwalts lief auf einer mehrere Quadratmeter grossen Anzeigetafel mit einem Werbeflash mit dem Slogan, versehen mit Namen, Adresse und weiteren Angaben zur Kanzlei des Anwalts. Gut sieben bis acht mal pro Spiel wurden die Zuschauer mit dem rund acht Sekunden langen Werbeflash berieselt.

Die Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern eröffnete im März 2013 ein Disziplinarverfahren gegen den Anwalt und kam zum Schluss: Die Werbung verletzt die im Anwaltsgesetz festgehaltenen Grenzen der Anwaltswerbung. Sowohl das Berner Verwaltungsgericht, als auch das Bundesgericht stützen diesen Entscheid.

Gemäss Entscheid des Bundesgerichts muss Anwaltswerbung objektiv sein und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entsprechen. Denn «eine übermässige, missbräuchliche oder unzweckmässige Nachfrage nach Dienstleistungen des Rechtsanwalts soll verhindert werden». Die Einschränkung sei berechtigt, weil das Ansehen der anwaltlichen Tätigkeit geschützt werden müsse, meinen die Lausanner Richter abschliessend.