In der Vernehmlassung zur elektronischen Signatur wünscht die Baselbieter Regierung Änderungen am Entwurf des Bundes. Bei legaler Weitergabe des Signaturschlüssels drohe Missbrauch wie z.B. Geldwäscherei. Ebenfalls zu untersagen sei die Installation von Aufzeichnungsgeräten, mit denen eingehende Schlüssel rekonstruiert werden können. Hingegen sollten im Interesse des Datenschutzes Pseudonyme nicht verboten sein. Im Interesse der generellen Verbreitung der elektronischen Signatur seien ferner benutzerfreundliche Technologien zu fördern.
Dienstag
27.03.2001