Telesuisse, der Verband der Schweizer Regionalfernsehen, hat sich über die Ausübung des Kurzberichterstattungsrechts geeinigt. «Das Kurzberichterstattungsrecht sieht weiterhin vor, dass die regionalen Privatsender bei Exklusivrechten der SRG während maximal drei Minuten über Fussball- und Eishockeyspiele berichten können», schreiben die Regionalsender in einer gemeinsamen Mitteilung mit der SRG am Donnerstag.
Die Regionalsender erhalten dabei geregelten Zugang zu den Fussball- und Eishockeystadien oder dürfen alle exklusiven Sportbilder der SRG für die Kurzberichterstattung verwerten.
Das Bundesgericht hat die Parteien im Urteil vom 18. April 2009 angewiesen, Umfang und Abgeltung des Kurzberichterstattungsrechts untereinander zu regeln. «Mit modifizierten Sportlizenzverträgen 2010 haben die Parteien einen fairen Ausgleich ihrer Interessenpositionen gefunden und damit die Basis für die Weiterführung der kooperativen Zusammenarbeit gelegt», heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Einigung mit «positivem Effekt für beide Parteien» freut sowohl Armin Walpen, Generaldirektor SRG, wie auch Filippo Lombardi, der dem Verband Telesuisse vorsteht: «Es geht hier nicht primär um Geld, sondern vor allem um die Rolle der Regionalfernsehen als Anbieter eines komplementären Service public.»
Freitag
26.03.2010



