Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände haben sich auf einen Tarif für das zeitversetzte Anschauen von Fernsehsendungen, das sogenannte Catch-up-TV, geeinigt. Die Einigung wurde an einer Sitzung mit der Eidgenössischen Schiedskommission getroffen.
Die Verwertungsgesellschaften hatten erst darauf gepocht, dass der Tarif nur für das Aufnehmen von Sendungen mit Set-Top-Box und mit Virtual Personal Video Recorder gültig sein soll. Sie argumentierten, dass die für das Catch-up-TV erforderlichen Rechte unmittelbar bei den Rechteinhabern einzuholen seien.
Die Schiedskommission, die daraufhin die Rechtslage prüfte, ist nun aber zum Schluss gekommen, dass das zeitversetzte Fernsehen ebenfalls eine tariflich zu regelnde Nutzung darstelle. Die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände haben sich nun auf einen entsprechenden Tarif geeinigt. Dabei wurde insbesondere die Dauer der Aufbewahrungszeit der Kopien und der Umgang mit der Werbung geregelt.
Der neue Tarif soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten, noch kann der Entscheid aber beim Bundesgericht angefochten werden. Sollte die neue Regelung eingeführt werden, werde das zeitversetzte Anschauen von Fernsehsendungen auch in Zukunft in einem ähnlichen Rahmen möglich sein, wie dies bereits heute der Fall sei, teilte die Schiedskommission mit.
Bereits heute bieten viele Anbieter wie UPC Cablecom, Swisscom oder Online-Streaming-Dienste wie Teleboy oder Zattoo ihren Kunden die Möglichkeit, verpasste TV-Sendungen nachträglich anzuschauen.