Die Elektrosmog-Verordnung soll in der ganzen Schweiz einheitlich angewandt werden. Am Dienstag haben das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung den zuständigen Behörden sowie den Mobilfunk- und WLL-Netzbetreibern und -Ausrüstern Empfehlungen zur Vereinheitlichung vorgestellt. So empfiehlt das Buwal vier Messmethoden und hat ein sogenanntes Standortdatenblatt erarbeitet, das vom Mobilfunknetzbetreiber ausgefüllt und an die Behörden eingereicht werden muss, damit diese bereits bei der Baueingabe beurteilen können, ob die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei den geplanten Antennen eingehalten wird. Der Verband der Informations- und Kommunikationstechnologie SICTA wies die Vorschläge des Buwal als technisch und wirtschaftlich unrealisierbar zurück. Sie bedeuteten de facto eine Verschärfung des Vollzugs, heisst es in einer Mitteilung am Dienstagabend. Eine weitere, indirekte Herabsetzung der bereits weltweit strengsten Grenzwerte bringe mehr Antennen, schlechteren Empfang, Funklöcher, mehr Unterbrüche und geringere Erreichbarkeit für die Handybenutzer.
Dienstag
20.03.2001