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Sonntag
08.01.2017

Medien / Publizistik

Der Presserat sieht keine Verletzung der Privatsphäre darin, dass «Le Temps» die im Immobiliensektor tätige Multimillionärin Elka Gouzer in einem Bericht namentlich nannte. Gouzer setzte sich gegen ein Skiliftprojekt in Verbier ein und «paralysierte» damit das Unternehmen Téléverbier, wie «Le Temps» formulierte.

Elka Gouzer wurde im Bericht als «einzige» Opponentin des Projekts bezeichnet: Der Redaktor zeichnete in seinem Artikel ein Bild der mächtigen Multimillionärin, die mit allen Mitteln gegen den neuen Skilift vorgehen wollte und nannte sie dabei auch namentlich.

Chefredaktor Stéphane Benoit-Godet und Xavier Lambiel, Autor des Textes, argumentierten vor dem Presserat, dass die Nennung Elka Gouzers gerechtfertigt gewesen sei: «Wäre Gouzer nicht Rechtsanwältin, Immobilienmaklerin und Multimillionärin, dann gäbe es die Streitigkeit ohne Zweifel nicht», sagten sie vor dem Presserat.

Tatsächlich stützte der Presserat die Argumentation. Durch ihre beruflichen Aktivitäten spiele Elka Gouzer eine wichtige Rolle in der Gesellschaft, ihr Name sei zudem bereits in der Presse erwähnt worden. Ihre beruflichen und finanziellen Möglichkeiten seien «essentiell für das Verständnis des Streites», der zudem auch noch öffentliche Interessen betreffe.

Daher durfte die Multimillionärin von «Le Temps» namentlich genannt werden. Falsch war allerdings die Information, dass sie die einzige Opponentin sei: Tatsächlich gab es einen weiteren Einspruch gegen den Skilift, der von elf anderen Personen unterzeichnet wurde. Eine davon war Yves Gouzer, Elkas Ehemann.