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Donnerstag
18.12.2014

Medien / Publizistik

Der Bundesrat will gemäss seinem Bericht «Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien» den Onlinemedien entgegenkommen. Eine der Massnahmen sieht vor, dass die Mehrwertsteuer für Onlineangebote künftig gleich tief wie diejenige bei Printprodukten sein soll.

Während dem Staat bei den Printmedien durch die Senkung der Mehrwertsteuer von acht auf 2,5 Prozent Einnahmen in der Höhe von 136 Millionen Franken entgehen, soll es bei den Onlineangeboten bei einer entsprechenden Anpassung dagegen vorerst nur eine Million Franken sein, schätzt der Bundesrat.

«Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung digitaler Inhalte beenden», begründete Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer gegenüber dem Klein Report seine Zustimmung zum Vorhaben des Bundesrates. «Der Effekt dürfte zwar derzeit noch gering sein, digitale Abonnements werden aber immer wichtiger.»

Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument hält die Angleichung der Mehrwertsteuersätze für eine logische Massnahme: «Zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze sind nicht praktikabel. Es ist nicht einsehbar, warum eine PDF-Zeitung mit acht Prozent und eine Printzeitung gleichen Inhalts mit 2,5 Prozent Mehrwertsteuer belastet wird. Der Entscheid des Bundesrates ist praktikabel, vernünftig und bringt der Branche etwas.»

Die Verlage hätten respektable Erfolge mit dem Verkauf von Onlineabos. In Zukunft werde dieses Geschäft, auch durch den harmonisierten MWSt-Satz mit Print, noch besser funktionieren.

Längst nicht so positiv äussern sich Christian Hug, der Leiter der MMV Online AG, welche das Portal «zentral+» betreibt, und Tobias Faust, der Geschäftsleiter der Neuen Medien Basel AG, welche die «TagesWoche» herausgibt. Sie sind zwar auch für die Senkung der Mehrwertsteuer, halten den Förderungseffekt allerdings für gering.

«Wir werden im Jahr einige Franken einsparen. Konkrete Auswirkungen hat dies aber kaum», meinte Hug zum Klein Report. «Ich interpretiere dies so, dass der Bundesrat gleich lange Spiesse mit Printangeboten schaffen wollte. Natürlich nimmt man dies gerne auf, doch dies verstehe ich für Onlinemedien aufgrund der geringen Bedeutung nicht als Fördermassnahme. Als Onlinemedium, das sich der Medienvielfalt verschrieben hat, hätten wir uns griffigere und weiter gehende Massnahmen gewünscht.»

«Die Mehrwertsteuer auf journalistischen Onlineangeboten zu senken, ist konsequent, wird aber kaum Wirkung haben», sagte auch Tobias Faust zum Klein Report.

Christian Hug nennt die Situation in den skandinavischen Ländern und Italien als positive Beispiele. Dort gibt es direkte Fördermassnahmen in Form von Produktions- oder Redaktionsbeiträgen für Print- und Onlinemedien, die gewisse inhaltliche Kriterien erfüllen. Diese können bis zu 50 Prozent der Kosten betragen», meinte er.

Der MMV-Leiter fasst eine mögliche Konzessionierung von Onlinemedien ins Auge: «Wir vermissen ein ähnliches Modell und verstehen nicht so ganz, weshalb zwar Konzessionen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil für regionales und lokales Fernsehen vergeben werden, nicht aber für Onlinemedien. Die Rechtsgrundlagen würden ja bestehen, immerhin spricht das RTVG ja von `elektronischen Medien`.»

Eine solche Förderung müsse aber undbedingt nach direkten, messbaren Kriterien erfolgen, wie dies bei anderen Konzessionen auch der Fall sei, gibt Hug zu bedenken. «Um oben genannte Ziele zu erreichen, macht es keinen Sinn, reine Unterhaltungsmedien, unpolitische Publikationen oder Medien im Besitz von öffentlichen Organisationen oder Verbänden zu unterstützen.»

Während Hug und Faust sich wenig von der neu vorgeschlagenen Onlineförderung des Bundesrates versprechen und weitere Massnahmen fordern, hält sie Verlegerpräsident Lebrument für absolut ausreichend. Dass der Bundesrat stärker hätte eingreifen müssen, verneint er. «Das ist nicht Angelegenheit des Bundesrates. Das ist Angelegenheit jedes einzelnen Verlages», so Lebrument.