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Samstag
10.10.2015

Medien / Publizistik

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung des Fifa-Funktionärs Costas Takkas an die USA bewilligt. Ihm wird vorgeworfen, beim Verkauf von Marketingrechten anlässlich der Qualifikationsspiele für die WM 2018 und 2022 an eine US-amerikanische Sportvermarktungsfirma Bestechungsgelder in Millionenhöhe für den Präsidenten des «Concacaf» verlangt und angenommen zu haben.

Der Engländer war früher Generalsekretär des Fussballverbands Cayman Islands (Cifa) und Attaché des Präsidenten des Nord- und Zentralamerikanischen und Karibischen Fussballverbands (Concacaf). Er war am 27. Mai mit sechs weiteren Fifa-Funktionären aufgrund von US-Inhaftierungsersuchen in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden und kann den BJ-Auslieferungsentscheid innert 30 Tagen beim Bundesstrafgericht anfechten.

Das BJ betrachtet sämtliche Voraussetzungen für eine Auslieferung als erfüllt. Insbesondere ist der im US-Auslieferungsersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar. Es liegt also eine beidseitige Strafbarkeit vor. Danach hat Takkas durch die Annahme von Bestechungsgeldern für die Vergabe von Sportmarketingverträgen den Wettbewerb massiv beeinflusst und den Markt für Medienrechte im Zusammenhang mit den WM-Qualifikationsspielen verfälscht.

Andere Sportvermarktungsfirmen seien benachteiligt worden. Zudem seien die betroffenen Fussballverbände daran gehindert worden, allenfalls günstigere Vermarktungsverträge auszuhandeln. In der Schweiz wäre dieses Verhalten als unlauteres Handeln gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar, wie das BJ in einer Medienmitteilung am Freitagnachmittag schreibt.