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Dienstag
25.06.2002

Unter diesem Titel veröffentlichte «dimanche.ch» im vergangenen August einen Bericht, der sich kritisch mit der SVP-Wahlliste für die damals bevorstehenden Genfer Wahlen auseinandersetzte. Der Presserat antwortete auf eine Beschwerde: Es ist zulässig, einen eingebürgerten Kandidaten einer nationalistischen Partei kritisch über seine Gründe für sein politisches Engagement zu befragen. Im konkreten Fall habe sich der Artikel trotz einiger darin verwendeter problematischer Begriffe gerade noch im zulässigen Rahmen bewegt, der in der politischen Berichterstattung besonders grosszügig zu bemessen sei. «Es ist diskriminierend, einem Kandidaten allein wegen seiner ausländischen Herkunft das Recht abzusprechen, nationalistische Positionen zu vertreten. Hingegen ist es zulässig, kritisch auf Widersprüche zwischen der ausländischen Herkunft eines Kandidaten und ausländerfeindlichen Parolen einer Partei hinzuweisen», schreibt der Rat am Dienstag.