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Dienstag
11.07.2023

Digital

Das Emoji wird in westlichen Kulturen verwendet, um Zustimmung auszudrücken. Das kann auch gerichtlich bindend sein    (Bild: Emojipedia)

Das Emoji wird in westlichen Kulturen verwendet, um Zustimmung auszudrücken. Das kann auch gerichtlich bindend sein (Bild: Emojipedia)

Ein Farmer in Kanada namens Chris Achter hatte sich in einer Whatsapp-Konversation mit dem Einkäufer Kent Mickleborough befunden. Der Einkäufer zeigte im Chat die Fotografie eines unterschriebenen Vertrages zum Kauf von 87 Tonnen Flachs.

Dazu ein textlicher Zusatz «Bitte Flachs-Vertrag bestätigen». Der Verkäufer reagierte mit einem «Daumen hoch»-Emoji.

Nun ist es zum Gerichtsfall gekommen. Der «Vertrag» sei gültig, urteilte der Richter in Kanada. Weil der Bauer den Flachs nicht geliefert hatte, da sich die Preise inzwischen verdoppelt haben, muss er dem Einkäufer Schadenersatz von 82'000 kanadischen Dollars (55'000 Franken) bezahlen.

«Das kanadische Urteil zeigt, wie sehr Emojis mittlerweile in der Kommunikation verankert sind», schreibt dazu das US-Wirtschaftsmedium Fast Company.

In seinem Urteil beruft sich der Richter darauf, dass die beiden Männer bereits zuvor Abmachungen via Chat getroffen hätten. Seiner Aussage zufolge habe der Lieferant auch in der Vergangenheit nur mit «Sieht gut aus», «Ok» oder «Yup» geantwortet und dann geliefert.

Zweitens zieht der Richter die Definition von dictionary.com heran, laut welcher das Emoji in westlichen Kulturen verwendet wird, um Zustimmung auszudrücken.

Für die Kommentatoren des Berichts zeigt das Urteil, wie stark Emojis bereits in der alltäglichen Kommunikation verankert sind und wie viele wichtige Dinge über simple Chats ausgehandelt werden.

In frischer Erinnerung ist noch ein Tweet von Elon Musk. Dieser hat dem damaligen Twitter-CEO Parag Agrawal ein Kothaufen-Emoji geschickt. Das Figürchen hat es bis in die Anklageschrift rund um den umstrittenen Twitter-Kauf geschafft.  

In der Schweiz hat Argovia Today bereits in einem früheren Fall vor Monaten abklären lassen, ob Emoijis hier rechtsgültig sind. Rechtsanwalt Martin Steiger sprach damals von einem «Interpretationsspielraum der Smileys». Er wollte aber im Daumen-Hoch-Emoji eine klare Deutlichkeit erkennen. Für das Gesetz seien dies «übereinstimmende, gegenseitige Willensäusserungen».

Mit einem Emoji könne man somit einem Kaufvertrag also zustimmen, «sofern man deutlich genug ist».