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Freitag
26.05.2023

Medien / Publizistik

Die WOZ vom 25. Mai mit einer Geschichte über Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die beim EFD für Ärger sorgt... (Bild: Foto WOZ)

Die WOZ vom 25. Mai mit einer Geschichte über Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die beim EFD für Ärger sorgt... (Bild: Foto WOZ)

Dicke Luft zwischen der «WochenZeitung» (WOZ) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD): Bei der Abstimmungsvorlage zur OECD-Mindestbesteuerung vom 18. Juni 2023 hat die WOZ am 24. Mai online und am 25. Mai im Print einen Artikel unter dem Titel «Keller-Sutter verheimlicht 'Plan B'» publiziert.

In der neusten Ausgabe wird behauptet, Bundesrätin Karin Keller-Sutter halte für den Fall eines Neins einen «Plan B» bereit und habe eine «gestellte Frage» nicht beantwortet und damit die Öffentlichkeit «in die Irre geführt». Das EFD findet, diese Darstellung der WOZ ist falsch und irreführend.

In ausführlichen 885 Wörtern erklärt das EFD am Donnerstagmittag, wie es die Angelegenheit sieht: Es gibt keinen Plan B, mit dem das EFD die Einführung der Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 sicherstellen könnte, wenn die Vorlage am 18. Juni 2023 an der Urne abgelehnt würde. Das haben Abklärungen des Departements bei der Steuerverwaltung ergeben.

Das Finanzdepartement hält in seiner Mitteilung fest, dass die korrekte Antwort auf die Frage, was im Falle einer Ablehnung der Vorlage am 18. Juni geschehen würde, folgendermassen lautet: «Eine Annahme würde sicherstellen, dass die Schweiz die Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 einführen könnte, wenn dies nötig wäre, um Steuereinahmen in der Schweiz zu sichern.»

«Im Falle eines Neins müsste die Frage einer Neuauflage und einer allfälligen Rückwirkung demokratisch - und unter Einbezug der Kantone und Gemeinden - neu verhandelt werden; es bräuchte erneut eine Volksabstimmung sowie eine Zustimmung von Volk und Ständen zu dieser Neuauflage, damit die Schweiz die Mindestbesteuerung tatsächlich einführen könnte», fasst das Eidgenössische Finanzdepartement seinen Standpunkt zusammen.