Künftig gelten bei Ehrverletzungen durch Print- und elektronische Medien dieselben Vorschriften. Der Zürcher Regierungsrat setzt die vom Kantonsrat beschlossene Änderung der Strafprozessordnung auf 1. Juli 2004 in Kraft, wie die sda am Donnerstag mitteilte.
Donnerstag
29.01.2004