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Mittwoch
22.05.2002

Medien / Publizistik

Das Urteil gegen den Urheber der ehrverletzenden Anti-Abtreibungskampagne von 1997 im Wallis wurde vom Bundesgericht bestätigt.

Damals wurden zweitausend anonyme Plakate aufgehängt, die neben dem Bild eines blutigen Fötus auch die Fotos und Namen der Politikerinnen Anne-Christine Bagnoud, Brigitte Hauser und Catherine Donnet trugen. Die drei Frauen traten bei der Abtreibungsdebatte für die Fristenregelung ein.

Auf dem Plakat standen neben anderen Aussagen die Texte: «Sie wollen eine Kultur des Todes in der Schweiz!» und «Jede Gesellschaft hat den Abfall, den sie verdient». Dominique Giroud, Urheber der Kampagne, wurde daraufhin vom Walliser Kantonsgericht im September 2001 wegen übler Nachrede und Sachbeschädigung schuldig gesprochen.

Girouds Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht wurde nun abgelehnt: Er hatte argumentiert, in der politischen Debatte sei eine härtere Gangart erlaubt.

Die Lausanner Richter sind jedoch der Ansicht, dass dieses Privileg nicht von Leuten beansprucht werden könne, die sich hinter der Anonymität verstecken. Zudem transportiere das Plakat insgesamt die ehrverletzende Aussage, die drei Politikerinnen stünden für eine «Kultur des Todes» ein.

Der Hersteller der Druckvorlage und die Plakatkleber haben sich laut Bundesgericht nicht strafbar gemacht, weil die Aktion als Pressedelikt zu werten sei. Einzig der Autor sei für den ehrverletzenden Inhalt der Plakate verantwortlich. Nun muss die Walliser Justiz neu entscheiden. Im Fall des Lieferanten des Bildmaterials muss sie ausserdem prüfen, ob er von der illegalen Verwendung der Bilder gewusst hat.