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Mittwoch
18.02.2015

IT / Telekom / Druck

Wieder beschäftigt ein Fall, bei dem das Beschaffungsrecht in der öffentlichen Verwaltung verletzt worden ist, die Gerichte: Der ehemalige Leiter der Dienststelle Informatik des Kantons Luzern muss sich vor dem Kriminalgericht wegen der möglichen Annahme von Schmiergeldern verantworten.

Dem ehemaligen Verwaltungskadermann wird ungetreue Amtsführung, Vorteilsnahme sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Er soll mit Lieferanten seiner Dienststelle Provisions- und Tippgeberverträge abgeschlossen haben. Bei der Erteilung von Aufträgen habe er dann Provisionen bezogen und diese nicht an den Kanton weitergegeben.

Bei der Schlusseinvernahme durch die Staatsanwaltschaft am Dienstag war der Beschuldigte nicht geständig.