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Donnerstag
15.08.2002

Wenn in Europa ein Artikel über Saddam Hussein erscheint und dieser wegen Verletzung der Persönlichkeit klagen will, wo wird der Journalist vor Gericht zitiert? Am Wohnsitz des Verletzten, so steht es im neu vorgelegten Vorschlag zur Neufassung des europäischen Internationalen Privatrechts. Das würde bedeuten: Der europäische Journalist würde dem irakischen Recht über Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterliegen. Gegen diese Gesetzesvorschläge hat nun als erstes der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) reagiert und den Vorschlag abgelehnt. Die Kommission habe sich weder die Mühe gemacht, die Grundlagen für ihr Vorhaben zu recherchieren, noch es für nötig gehalten, ihren Plan zu begründen, schreibt der VDZ am Donnerstag. Der Kommissionsvorschlag sei offenbar nicht ausreichend durchdacht und gefährde die in Europa garantierte Pressefreiheit. Ausserdem kritisierte der VDZ das von der europäischen Behörde gewählte Gesetzgebungsverfahren; dieses erlaube dem Europäischen Parlament in dieser wichtigen Frage keine Einflussnahme.