Über Ebay etwas kaufen ist nicht das gleiche wie vor Ort im Fachhandel. Eine Frau, die ein Handy über die Internetplattform an eine Kundin verkauft hat, ist in einer Ebay-Bewertung schlecht weggekommen. Die neue Handy-Besitzerin beklagte sich über das ihrer Ansicht nach fehlerhafte Handy und bezeichnete die Sache als «Betrug». Die Verkäuferin sprach von einem neuen Mobiltelefon.
Die Ebay-Verkäuferin, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte, ist mit ihrer Klage am Landgericht Hannover am Montag gescheitert. Das Gericht entschied, dass es sich bei der Bewertung nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine zulässige Meinungsäusserung handle.
Montag
07.09.2009



