Wegen eines irreführenden Inserats ist der Generaldirektor des Flugunternehmens Easyjet Switzerland, Jean-Marc Thevenaz, zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich urteilte am Mittwoch in zweiter Instanz.
Das fragliche Inserat erschien am 22. November 2013 im Gratisblatt «20 Minuten». Der Stadtpolizei Zürich fiel auf, dass Easyjet in Grossbritannien nicht wie im Inserat behauptet 19, sondern nur 14 Destinationen anflog. Unklar fand man auch, auf welchen Flug sich der Preis von 28.40 Franken genau bezog.
Im März 2014 wurde Thevenaz vom Stadtrichteramt Zürich unter anderem wegen irreführender Preisbekanntgabe zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Thevenaz erhob Einspruch und zog den Fall weiter ans Bezirksgericht.
Am Mittwoch hat die zweite Intanz geurteilt. Das Bezirksgericht argumentierte, das Inserat habe den Eindruck geweckt, dass man mit Easyjet zum Preis von 28.40 Franken an 19 Destinationen in Grossbritannien fliegen könne. Als das Inserat erschien, seien jedoch nur Flüge von Basel/Mulhouse nach Manchester an einzelnen Tagen im Januar und Februar 2014 zu diesem Tiefpreis buchbar gewesen.
Da das Inserat auf diesen Umstand nicht hinwies, sei es irreführend gewesen, hielt das Bezirksgericht fest. Dass fälschlicherweise 19, statt 14 Destinationen versprochen wurden, liess das Gericht dagegen als straflosen Fehler gelten.