Das E-Voting soll erprobt werden, doch gemäss Bundesrat sind die Vorbereitungen für eine umfassende elektronische Stimmabgabe noch nicht reif. Die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung, die die Rechtsgrundlage dazu schaffen soll, läuft bis Ende September. Es sollen jedoch örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche mit E-Voting bereits durchgeführt werden. Einzelheiten könne man erst festlegen, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben seien, so der Bundesrat. Auch bei Pilotprojekten müssten die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfassung aller Stimmen gewährleistet sein - ob es sich nun um konsultative oder um ordentliche Urnengänge handelt. Mehr dazu:
Bundesrat in Klausur: Pilotprojekte für E-Voting
Montag
18.06.2001