Nach der Panne beim elektronischen Abstimmen in Basel-Stadt lässt der Kanton die Ursachen extern untersuchen. Bis Ende 2026 ist das E-Voting gestoppt. Ein Strafverfahren läuft.
Insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen konnten bei der Volksabstimmung vom letzten Sonntag nicht gezählt werden. Dies, weil sich die elektronische Urne nicht entschlüsseln liess.
Aufgrund der klaren Resultate habe der Vorfall keinen Einfluss auf die Abstimmungsergebnisse gehabt, schreiben die Behörden.
Und doch: Die politischen Rechte der betroffenen Stimmberechtigten sind verletzt worden, da ihre Stimmen nicht berücksichtigt werden konnten.
Daher müssten die Ursachen vollständig geklärt werden, heisst es weiter.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat eine externe Untersuchung der technischen und organisatorischen Abläufe in Auftrag gegeben.
Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein Strafverfahren eröffnet. Dies, «wegen eines Anfangsverdachts auf ein allfälliges Offizialdelikt». Bis zum Abschluss der Untersuchungen setzt der Kanton seine E-Voting-Versuche bis Ende 2026 aus.
Nach Angaben der Bundeskanzlei deutet derzeit nichts auf einen Fehler im E-Voting-System der Schweizerischen Post hin. Das Problem wird bei den USB-Sticks vermutet, die einen Schlüssel enthalten, mit dem die digitalen Urnen geöffnet werden.
In den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden, die ebenfalls E-Voting testen, konnten die Urnen reibungslos entschlüsselt werden.




